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Kredit für Eigentümer – mit oder ohne Grundschuldeintragung

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und möchten modernisieren, sich einen Wunsch erfüllen oder einen teuren Kredit ablösen? Viele Banken haben eigene Kreditangebote für Immobilieneigentümer. Grundsätzlich gibt es dafür zwei Wege: einen Kredit ohne Grundschuldeintragung oder einen Kredit mit Grundschuldeintragung. Welcher besser passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Geld Sie brauchen und wie schnell es gehen soll.

Beide Wege im Vergleich

Ohne Grundschuldeintragung

Sicherheit für die Bank
keine – die Immobilie bleibt unbelastet
Abwicklung
schnell, ohne Notar und Grundbuchamt
Kosten für die Sicherheit
keine Notar- und Grundbuchkosten
Zinsen
meist höher als bei einem besicherten Kredit
Kredithöhe
richtet sich vor allem nach Einkommen und Bonität
Passt eher, wenn …
es schnell gehen soll und der Betrag überschaubar ist

Mit Grundschuldeintragung

Sicherheit für die Bank
Grundschuld im Grundbuch (neu eingetragen oder bereits vorhanden)
Abwicklung
etwas mehr Aufwand: Bewertung der Immobilie, bei neuer Grundschuld Notar und Grundbuchamt
Kosten für die Sicherheit
Notar- und Grundbuchkosten, wenn eine neue Grundschuld eingetragen wird
Zinsen
in der Regel günstiger, weil die Bank eine Sicherheit hat
Kredithöhe
höhere Beträge möglich, weil auch der Wert der Immobilie zählt
Passt eher, wenn …
Sie einen höheren Betrag brauchen oder bereits eine freie Grundschuld haben

Ohne Grundschuldeintragung

Ein Kredit ohne Grundschuldeintragung ist ein Darlehen, bei dem die Immobilie nicht als Sicherheit dient. Im Gegensatz zur klassischen Baufinanzierung wird keine Grundschuld eingetragen, wodurch der Kredit schneller und unkomplizierter verfügbar ist.

Diese Kreditform ist besonders attraktiv für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht belasten möchten, aber dennoch finanzielle Spielräume für Investitionen oder private Anschaffungen nutzen wollen.

Banken gewähren bei dieser Art von Krediten Immobilieneigentümern oft die Möglichkeit, über die üblichen 10 Jahre Kreditlaufzeit hinaus zu finanzieren, beispielsweise auch 15 bis 20 Jahre, wobei der Kredit danach zurückgezahlt ist.

Wie bei einem „normalen“ Verbraucherkredit können Sie die Restschuld jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach Ihrem Vertrag; ich erkläre Ihnen die Regeln vor dem Abschluss.

Mit Grundschuldeintragung

Wenn Sie einen höheren Betrag benötigen oder möglichst günstige Zinsen wünschen, kann ein Kredit mit Grundschuld die bessere Wahl sein. Dabei dient Ihre Immobilie der Bank als Sicherheit: Im Grundbuch wird eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen. Weil die Bank dadurch ein geringeres Risiko trägt, sind die Zinsen in der Regel niedriger als bei einem Kredit ohne Sicherheit.

Ist in Ihrem Grundbuch bereits eine Grundschuld eingetragen, die nicht mehr oder nur noch teilweise für einen laufenden Kredit benötigt wird, lässt sie sich unter Umständen für den neuen Kredit nutzen. Das kann deutlich Kosten für Notar und Grundbuchamt sparen.

Das sollten Sie wissen:

  • Die Bank prüft neben Einkommen und Bonität auch den Wert Ihrer Immobilie.
  • Eine neue Grundschuld wird beim Notar bestellt und im Grundbuch eingetragen. Dafür fallen Gebühren an, und die Abwicklung dauert etwas länger als ohne Grundschuld.
  • Die Grundschuld bleibt auch nach der Rückzahlung im Grundbuch stehen, bis Sie ihre Löschung veranlassen. Sie kann später erneut genutzt werden.
  • Die Verwendung ist auch hier frei: für Modernisierung, Anschaffungen oder die Ablösung teurer Ratenkredite.
  • Ob und in welchem Umfang Sie vorzeitig zurückzahlen können, regelt der Vertrag, zum Beispiel über vereinbarte Sondertilgungen.
  • Können die Raten dauerhaft nicht mehr bezahlt werden, kann die Bank im äußersten Fall auf die Immobilie zurückgreifen. Eine solide Haushaltsplanung ist deshalb auch hier wichtig.

Kredit für Eigentümer oder Kapitalbeschaffung?

Auch bei der Kapitalbeschaffung nutzen Sie Ihre Immobilie, um an Geld zu kommen. Der Unterschied liegt vor allem in Größe und Aufbau der Finanzierung:

  • Kredit für Eigentümer: ein Kredit mit festen Raten, der in der Regel innerhalb der vereinbarten Laufzeit vollständig zurückgezahlt ist – geeignet für überschaubare Beträge und eine einfache Abwicklung, mit oder ohne Grundschuld.
  • Kapitalbeschaffung: ein Immobiliendarlehen nach dem Muster einer Baufinanzierung, mit Grundschuld, Zinsbindung und Zinsen auf dem Niveau von Baufinanzierungen. Sie eignet sich auch für größere Beträge, die sich nach dem Wert der Immobilie richten. Nach Ende der Zinsbindung kann eine Restschuld bleiben, die dann weiterfinanziert wird.

Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Betrag, Laufzeit und Ihrer persönlichen Situation ab. Ich vergleiche beide Möglichkeiten mit Ihnen.

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