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Was ist eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, ein Gebäude zu errichten oder wesentlich zu verändern. Früher hieß das Dokument auch Bauschein.

Grundlage ist der Bauantrag. Ihn reicht in der Regel Ihre Architektin oder Ihr Architekt bzw. eine andere bauvorlageberechtigte Person ein, zusammen mit Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und statischen Nachweisen. Die Behörde prüft, ob das Vorhaben zum Bebauungsplan und zum Bauordnungsrecht passt. Was genau gilt, regelt die Bauordnung des jeweiligen Landes, in Rheinland-Pfalz die Landesbauordnung (LBauO). Je nach Vorhaben genügt dort statt der vollen Prüfung ein vereinfachtes Verfahren oder eine Freistellung, etwa wenn ein Wohnhaus den Vorgaben eines Bebauungsplans entspricht.

Was bedeutet das für Sie? Ohne Baugenehmigung (oder den Nachweis, dass keine nötig ist) zahlt keine Bank ein Baudarlehen aus. Sie gehört deshalb zu den Auszahlungsvoraussetzungen. Planen Sie die Bearbeitungszeit der Behörde in Ihren Zeitplan ein, denn verzögert sich der Baubeginn, können Bereitstellungszinsen anfallen.

Beachten Sie außerdem: Eine Baugenehmigung gilt nicht unbegrenzt. Beginnen Sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist mit dem Bau, kann sie erlöschen.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen die Bauaufsichtsbehörde oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

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