Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt, mit Kennwerten zum Energiebedarf oder -verbrauch und einer Einstufung in eine Effizienzklasse.
Es gibt zwei Arten: Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bausubstanz und Anlagentechnik. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlich gemessenen Verbrauch der letzten Jahre und hängt damit auch vom Verhalten der Bewohner ab. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre.
Rechtsgrundlage ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); so heißt das bisherige Gebäudeenergiegesetz seit seiner Änderung. Beim Verkauf muss Ihnen der Verkäufer oder Makler den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben (§ 80 GModG). Ab dem 1. Januar 2027 kommen neue Pflichtangaben hinzu, und Energieausweise sollen grundsätzlich digital erstellt werden.
Was bedeutet das für Sie? Der Energieausweis gibt Ihnen einen ersten Hinweis auf künftige Energiekosten und möglichen Sanierungsbedarf. Auch Banken nutzen ihn bei der Bewertung. Bei einem Haus mit schlechter Effizienzklasse lohnt es sich, Modernisierungskosten und mögliche Fördermittel gleich mitzufinanzieren. Einen genaueren Fahrplan liefert ein individueller Sanierungsfahrplan.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.

