Was bedeutet Erschließung?
Erschließung ist die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Straßen und Wege sowie an die Versorgungsnetze für Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation. Erst ein erschlossenes Grundstück kann bebaut werden.
Die Kosten setzen sich meist aus zwei Teilen zusammen:
- Erschließungsbeiträge: Für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Beleuchtung erhebt die Gemeinde Beiträge von den Grundstückseigentümern. Grundlage ist das Baugesetzbuch (§§ 127 ff. BauGB); einen Teil trägt die Gemeinde selbst.
- Hausanschlusskosten: Die Leitungen vom öffentlichen Netz bis ins Haus berechnen die Versorger gesondert.
In Rheinland-Pfalz erheben die Gemeinden für den Ausbau bestehender Straßen derzeit wiederkehrende Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. Eine Abschaffung ist politisch angekündigt, aber noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026). Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem aktuellen Stand.
Was bedeutet das für Sie? Klären Sie vor dem Kauf, ob ein Grundstück „voll erschlossen“ ist und welche Beiträge bereits bezahlt sind. Eine Bescheinigung der Gemeinde schafft Klarheit. Bei unerschlossenen oder teilerschlossenen Grundstücken können noch erhebliche Kosten anfallen, und manchmal kommen Bescheide erst Jahre später.
Diese Beträge gehören in Ihren Finanzierungsplan, entweder als Teil des Grundstückspreises oder als eigener Posten bei den Baunebenkosten.
Mehr dazu:
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen Ihre Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde.

