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Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundstücke und Gebäude. Sie steht der Gemeinde zu und wird vom Eigentümer bezahlt.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet; die alten Einheitswerte gelten nicht mehr. Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an. Seit 2025 dürfen die Gemeinden aber unterschiedliche Hebesätze für unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festlegen. Für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zählt der Hebesatz Ihrer Gemeinde für Wohngrundstücke. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und daraus den Grundsteuermessbetrag fest. Die Gemeinde multipliziert diesen Betrag mit ihrem Hebesatz und schickt den Grundsteuerbescheid. Für Wohngrundstücke gilt die Grundsteuer B. Bezahlt wird meist in vier Raten im Jahr, jeweils zur Mitte des zweiten Quartalsmonats.

Was bedeutet das für Sie? Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten Ihrer Immobilie. Planen Sie sie in Ihrem monatlichen Budget ein, neben Rate, Versicherungen und Instandhaltung. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab und kann sich von Ort zu Ort deutlich unterscheiden.

Beim Kauf geht die Steuerpflicht nicht sofort über: Das Finanzamt rechnet die Immobilie in der Regel erst zum 1. Januar des Folgejahres dem neuen Eigentümer zu. Wie die Steuer für das laufende Jahr zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, regelt meist der Kaufvertrag. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Steuerberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater, das Finanzamt bzw. Ihre Gemeinde.

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