Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bestätigung der Baubehörde, dass die Wohnungen in einem Gebäude baulich voneinander getrennt sind. Erst mit ihr lässt sich ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen.
Als abgeschlossen gilt eine Wohnung, wenn sie durch Wände und Decken von anderen Einheiten getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang hat. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (§ 3 Abs. 3, § 7 Abs. 4 WEG). Zusammen mit dem Aufteilungsplan, einer Bauzeichnung mit nummerierten Einheiten, bildet die Bescheinigung die Grundlage für die Teilungserklärung beim Notar und für die einzelnen Wohnungsgrundbücher.
Was bedeutet das für Sie? Kaufen Sie eine bestehende Eigentumswohnung, ist dieser Schritt längst erledigt. Wichtig wird die Bescheinigung, wenn Sie ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus aufteilen möchten, etwa um eine Wohnung später getrennt zu verkaufen, zu verschenken oder einzeln zu finanzieren. Eine Bank kann eine Grundschuld dann gezielt auf eine einzelne Wohnung eintragen lassen.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Planen Sie dafür etwas Zeit ein. Bei älteren Gebäuden können bauliche Änderungen nötig sein, bevor die Einheiten als getrennt gelten. Ob und wie die Aufteilung in Ihrem Fall gelingt, klären Sie am besten mit Ihrem Notar.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

