Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit einem Anteil am gemeinsamen Eigentum aller Wohnungseigentümer. Geregelt ist es im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Sondereigentum: die Wohnung selbst, also die Räume, über die Sie allein verfügen, und gegebenenfalls ein Stellplatz,
- Gemeinschaftseigentum: alles, was allen gemeinsam gehört, zum Beispiel Grundstück, Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus und Heizungsanlage. Ihr Anteil daran ist als Miteigentumsanteil festgelegt.
Welche Teile wem gehören, legt die Teilungserklärung fest, zusammen mit dem Aufteilungsplan. Für jede Wohnung gibt es ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Gemeinsame Angelegenheiten beschließt die Eigentümerversammlung, die Verwaltung übernimmt in der Regel ein Verwalter. Für laufende Kosten und Rücklagen zahlen Sie monatlich ein Hausgeld.
Was bedeutet das für Sie? Beim Kauf erwerben Sie nicht nur eine Wohnung, sondern werden Mitglied einer Gemeinschaft. Prüfen Sie deshalb vorab die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan und die Höhe der Erhaltungsrücklage. Diese Unterlagen braucht auch die Bank für Ihre Finanzierung. Fragen zu Rechten und Pflichten aus der Teilungserklärung beantworten Notar oder Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

