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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem für jedes Grundstück festgehalten ist, wem es gehört und welche Rechte und Belastungen darauf liegen. Geführt wird es vom Grundbuchamt beim Amtsgericht.

Jedes Grundbuchblatt ist gleich aufgebaut:

  • Bestandsverzeichnis: Lage, Größe und Flurstücknummer des Grundstücks, wie sie auch in der Flurkarte des Katasteramts erscheinen,
  • Abteilung I: die Eigentümer,
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, etwa Wegerechte, Wohnrechte, ein Erbbaurecht oder eine Auflassungsvormerkung,
  • Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken, also die Sicherheiten für Darlehen.

Für Eigentumswohnungen gibt es eigene Wohnungsgrundbücher. Nicht im Grundbuch stehen Baulasten: Sie werden in den meisten Bundesländern, auch in Rheinland-Pfalz, in einem gesonderten Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt.

Was bedeutet das für Sie? Einsicht ins Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO), als Kaufinteressent zum Beispiel mit Zustimmung des Verkäufers oder über den Notar. Prüfen Sie vor dem Kauf vor allem die Abteilungen II und III: Dort zeigt sich, ob Rechte Dritter bestehen bleiben oder Belastungen gelöscht werden müssen.

Die Bank verlangt für Ihre Finanzierung einen aktuellen Grundbuchauszug. Ihre Grundschuld wird später in Abteilung III eingetragen.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder das Grundbuchamt.

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