Was ist eine Baubeschreibung?
Die Baubeschreibung legt fest, wie ein Haus gebaut und ausgestattet wird: von Bauweise und Materialien über Haustechnik und Fenster bis zu Bodenbelägen und Sanitärausstattung. Sie ist die Grundlage dafür, welche Leistung Sie für den vereinbarten Preis bekommen.
Schließen Sie als Verbraucher einen Bauvertrag über ein neues Haus, muss Ihnen das Unternehmen die Baubeschreibung rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform übergeben (§ 650j BGB). Welche Angaben mindestens enthalten sein müssen, regelt Art. 249 EGBGB. Die Pflicht gilt auch beim Kauf vom Bauträger. Der Vertrag muss zudem verbindliche Angaben dazu enthalten, wann das Haus fertig wird.
Was bedeutet das für Sie? Was nicht in der Baubeschreibung steht, ist meist auch nicht im Preis enthalten. Häufige Lücken sind Erdarbeiten, Hausanschlüsse, Außenanlagen oder eine bestimmte Ausstattungsqualität. Solche Posten kosten später extra und müssen dann zusätzlich finanziert werden.
Die Bank möchte die Baubeschreibung für Ihre Finanzierung sehen, weil sie den Wert des Hauses mitbestimmt. Ich gleiche die Baukosten mit Ihrem Finanzierungsplan ab, damit keine Kosten unberücksichtigt bleiben. Ob eine Baubeschreibung technisch und rechtlich vollständig ist, beurteilen eine Bausachverständige oder ein Rechtsanwalt.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

