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Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr, die die Bank für den Teil eines zugesagten Darlehens verlangt, den Sie noch nicht abgerufen haben.

Der Grund: Sobald der Darlehensvertrag unterschrieben ist, hält die Bank das Geld für Sie bereit und hat es zu den vereinbarten Bedingungen beschafft. Rufen Sie es erst später ab, entstehen ihr Kosten. Die meisten Verträge sehen deshalb eine bereitstellungsfreie Zeit vor. Erst danach berechnet die Bank für den noch offenen Betrag einen monatlichen Aufschlag. Manche Banken verlangen außerdem einen Teilvalutierungszuschlag, wenn das Darlehen in mehreren Teilen ausgezahlt wird.

Was bedeutet das für Sie? Beim Kauf einer bestehenden Immobilie wird das Darlehen meist auf einen Schlag ausgezahlt, Bereitstellungszinsen spielen dann kaum eine Rolle. Wichtig werden sie beim Neubau, beim Kauf vom Bauträger und bei größeren Modernisierungen, weil das Geld dort in Etappen abgerufen wird.

Beispiel: Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit sind von Ihrem Darlehen noch 150.000 Euro nicht abgerufen. Auf diesen Betrag fallen dann Bereitstellungszinsen an, auf den bereits ausgezahlten Teil dagegen die normalen Darlehenszinsen (Zahlen frei gewählt).

Mit einem realistischen Bauzeitplan und einer passend vereinbarten bereitstellungsfreien Zeit lässt sich dieser Kostenpunkt gering halten. Darauf achte ich beim Vergleich der Angebote.

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr, ersetzt keine individuelle Beratung.

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