Was ist eine Bürgschaft?
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, der Bürge, gegenüber der Bank für die Schulden einer anderen Person einzustehen, wenn diese nicht zahlt (§ 765 BGB). Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden; eine elektronische Erklärung genügt nicht (§ 766 BGB).
Es gibt verschiedene Formen:
- Gewöhnliche Bürgschaft: Der Bürge kann verlangen, dass die Bank zuerst erfolglos versucht, ihr Geld beim Schuldner einzutreiben. Juristen nennen das Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge verzichtet auf diese Einrede (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die Bank kann sich dann sofort an ihn wenden, sobald der Schuldner nicht zahlt. Banken verlangen in der Regel diese Form.
- Ausfallbürgschaft: Der Bürge haftet nur für den Betrag, der nach Verwertung der anderen Sicherheiten tatsächlich ausfällt.
Was bedeutet das für Sie? In der Baufinanzierung ist die Grundschuld die wichtigste Sicherheit. Eine Bürgschaft kommt eher als Zusatzsicherheit infrage, etwa wenn Eltern für ihre Kinder bürgen. Für den Bürgen ist das ein echtes Risiko: Er muss im Ernstfall bis zur Höhe der verbürgten Summe zahlen, auch wenn er von der Immobilie nichts hat. Bürgen Sie deshalb nur, wenn Sie den Betrag im Ernstfall tragen könnten.
Vor einer Bürgschaft sollten sich Bürge und Schuldner von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ich prüfe mit Ihnen, ob sich die Finanzierung auch ohne Bürgschaft darstellen lässt.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

