Was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück (Grundpfandrecht), das im Grundbuch eingetragen wird und der Bank als sogenannte dingliche Sicherheit für ein Darlehen dient. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann die Bank die Zwangsversteigerung betreiben.
Bestellt wird die Grundschuld beim Notar und in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Welche Forderungen sie absichert, steht in einer gesonderten Sicherungsvereinbarung, auch Zweckerklärung genannt. In der Urkunde stehen meist hohe „Grundschuldzinsen“, auch dingliche Zinsen genannt. Sie sind nicht die Zinsen Ihres Darlehens, sondern ein Sicherheitsrahmen für die Bank. Üblich ist heute die Buchgrundschuld, die nur im Grundbuch steht; bei der selteneren Briefgrundschuld gibt es zusätzlich eine Urkunde, den Grundschuldbrief.
Was bedeutet das für Sie? Anders als die Hypothek hängt die Grundschuld nicht unmittelbar an einem bestimmten Kredit. Sie bleibt im Grundbuch stehen, auch wenn das Darlehen längst zurückgezahlt ist, bis Sie sie löschen lassen. Das hat Vorteile: Bei einer Umschuldung kann sie an die neue Bank abgetreten werden (Abtretung, auch Zession), und für einen späteren Kredit, etwa für eine Modernisierung, lässt sie sich erneut nutzen. Beides spart Notar- und Grundbuchkosten.
Die Kosten für Bestellung und Eintragung gehören zu den Nebenkosten Ihrer Finanzierung.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

