Was ist eine Einliegerwohnung?
Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus, die deutlich kleiner ist als die Hauptwohnung. Typisch ist eine kleine Wohnung im Untergeschoss oder unter dem Dach, mit eigener Küche und eigenem Bad, oft auch mit eigenem Eingang.
Genutzt wird sie ganz unterschiedlich: als Wohnung für Eltern oder erwachsene Kinder, als Büro oder zur Vermietung. Das Haus hat dann zwei Wohnungen, was etwa beim Bauantrag, bei der Grundsteuer und bei Versicherungen eine Rolle spielen kann.
Was bedeutet das für Sie? Eine vermietete Einliegerwohnung kann die Finanzierung entlasten. Manche Banken rechnen die Mieteinnahmen teilweise in die Haushaltsrechnung ein, meist mit einem Abschlag, weil Leerstand möglich ist. Steuerlich wird die vermietete Wohnung getrennt vom selbst genutzten Teil betrachtet: Die Mieteinnahmen sind zu versteuern, für den vermieteten Anteil können Werbungskosten wie Schuldzinsen und Abschreibung abziehbar sein. Wie Kosten und Darlehen aufzuteilen sind, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Auch bei Förderprogrammen kommt es auf die Nutzung an, denn viele fördern nur selbst genutzten Wohnraum. Für ein Mietverhältnis im selbst bewohnten Zweifamilienhaus gelten zudem Besonderheiten, etwa bei der Kündigung (§ 573a BGB); dazu berät Sie eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Ich rechne mit Ihnen durch, ob die Finanzierung mit und ohne Mieteinnahmen trägt.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihre Steuerberatung, das Finanzamt oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

