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Was ist eine Erbauszahlung?

Von einer Erbauszahlung spricht man, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben und einer von ihnen sie übernimmt, während er die anderen Erben auszahlt. Bis dahin gehört das Haus der Erbengemeinschaft gemeinsam. Die Aufteilung des Nachlasses heißt Erbauseinandersetzung.

Wie hoch die Auszahlung ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie und von den Erbanteilen ab. Wer übernimmt, braucht dafür oft eine Finanzierung. Sie funktioniert ähnlich wie bei einem Kauf: Die Bank bewertet die Immobilie, erhält eine Grundschuld und finanziert den Auszahlungsbetrag, gegebenenfalls zusammen mit bestehenden Darlehen, die abgelöst werden.

Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen:

  • Grunderwerbsteuer: Übernimmt ein Miterbe ein Grundstück aus dem Nachlass, um den Nachlass zu teilen, fällt dafür keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
  • Notar und Grundbuch: Die Übertragung auf den übernehmenden Erben wird in der Regel notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an.

Was bedeutet das für Sie? Klären Sie früh mit den Miterben, welcher Wert angesetzt wird; ein Verkehrswertgutachten kann Streit vermeiden. Die Bank legt für die Finanzierung ihren eigenen Beleihungswert zugrunde. Fragen zum Erbrecht und zur Erbschaftsteuer klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Steuerberatung; den Vertrag gestaltet der Notar. Ich prüfe mit Ihnen, wie sich die Auszahlung finanzieren lässt und welche Rate dauerhaft passt.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. Ihre Steuerberatung.

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