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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung fällig wird. Sie berechnet sich als Prozentsatz des Kaufpreises.

Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest. In Rheinland-Pfalz beträgt er 5,0 Prozent. Bundesweit liegen die Sätze zwischen 3,5 und 6,5 Prozent (Stand: Oktober 2026). Bezahlen muss in der Regel der Käufer; so ist es auch üblicherweise im Kaufvertrag vereinbart. Gegenüber dem Finanzamt schulden allerdings Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam (§ 13 GrEStG). Beim Kauf vom Bauträger fällt die Steuer meist auf den Gesamtpreis für Grundstück und Gebäude an.

Beispiel: Sie kaufen in Rheinland-Pfalz ein Haus für 300.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt 15.000 Euro (Zahlen frei gewählt).

Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt, das Ihnen dann einen Steuerbescheid schickt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst wenn sie bezahlt (oder gestundet bzw. sichergestellt) ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie dürfen Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Was bedeutet das für Sie? Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten der Kaufnebenkosten. Banken erwarten, dass Sie sie aus Eigenkapital bezahlen. Ob Ausnahmen greifen, etwa bei Käufen unter Ehegatten oder zwischen Eltern und Kindern, oder ob mitverkaufte Einrichtung herausgerechnet werden kann, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Steuerberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater bzw. das Finanzamt.

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