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Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der für eine Immobilie zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf persönliche Umstände von Käufer oder Verkäufer. So definiert es das Baugesetzbuch (§ 194 BauGB).

Ermittelt wird er nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit drei Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren: Kaufpreise ähnlicher Immobilien werden herangezogen, typisch bei Eigentumswohnungen und Grundstücken.
  • Ertragswertverfahren: Maßgeblich sind die erzielbaren Mieten, typisch bei vermieteten Objekten.
  • Sachwertverfahren: Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung, typisch bei selbst genutzten Einfamilienhäusern.

Wichtige Grundlagen liefern die Gutachterausschüsse, etwa mit Bodenrichtwerten.

Was bedeutet das für Sie? Der Verkehrswert hilft Ihnen einzuschätzen, ob ein Kaufpreis angemessen ist. Er ist aber nicht dasselbe wie der Beleihungswert, den die Bank für die Finanzierung ansetzt; dieser liegt meist darunter. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten, früher auch Taxe genannt, erstellen Sachverständige, zum Beispiel bei Erbschaft, Scheidung oder Streit um den Preis. Banken bewerten für die Finanzierung in der Regel selbst.

Ob ein Kaufpreis zum Markt und zu Ihrer Finanzierung passt, prüfe ich mit Ihnen bei der Einschätzung des Marktwerts, die ich über meine Zugänge zu Bewertungsportalen vornehme. Diese Einschätzung ersetzt kein Verkehrswertgutachten.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr, ersetzt kein Wertgutachten.

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