Was ist ein Erbbaurecht?
Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu besitzen. Dafür zahlen Sie dem Grundstückseigentümer über viele Jahrzehnte einen laufenden Erbbauzins. Umgangssprachlich heißt das auch Erbpacht.
Das Grundstück bleibt im Eigentum des Ausgebers, häufig einer Gemeinde, Kirche oder Stiftung. Ihnen gehört das Haus. Geregelt ist das im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), und das Erbbaurecht erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Läuft es aus, fällt das Gebäude in der Regel gegen eine Entschädigung an den Grundstückseigentümer.
Was bedeutet das für Sie? Der große Vorteil: Sie müssen kein Grundstück kaufen und brauchen deshalb weniger Kapital. Dafür kommt der Erbbauzins zu Ihrer Kreditrate dazu, und er kann sich nach den Vertragsklauseln im Lauf der Zeit erhöhen.
Für die Finanzierung ist wichtig:
- Die Restlaufzeit des Erbbaurechts sollte deutlich länger sein als die Laufzeit Ihres Darlehens.
- Häufig muss der Grundstückseigentümer zustimmen, bevor eine Grundschuld eingetragen werden darf.
- Nicht jede Bank finanziert Erbbaurechte; die Bedingungen unterscheiden sich.
Ich prüfe mit Ihnen, welche Banken zum konkreten Erbbaurechtsvertrag passen. Den Vertrag selbst sollten Sie vom Notar erläutern lassen.
Mehr dazu:
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

