Was bedeutet Gesamtschuldner?
Nehmen mehrere Personen gemeinsam ein Darlehen auf, haften sie in der Regel als Gesamtschuldner: Jede von ihnen schuldet der Bank den gesamten Betrag, nicht nur einen Anteil (§ 421 BGB).
Die Bank kann sich also aussuchen, von welchem Mitschuldner sie die Rate verlangt. Wie die Kreditnehmer die Last untereinander aufteilen, ist ihre eigene Sache und ändert an der Haftung gegenüber der Bank nichts. Das gilt auch dann, wenn nur einer von beiden im Grundbuch als Eigentümer steht.
Was bedeutet das für Sie? Für Paare ist die gemeinsame Finanzierung der Normalfall. Beide Einkommen werden berücksichtigt, und das verbessert häufig die Chancen auf eine Zusage. Umgekehrt bedeutet es: Trennen Sie sich, bleiben beide gegenüber der Bank verpflichtet, bis die Bank einen von Ihnen ausdrücklich aus der Haftung entlässt. Möchte einer das Haus übernehmen, braucht es eine Schuldübernahme, der die Bank zustimmen muss. Dafür prüft sie, ob das Einkommen allein ausreicht.
Gerade für unverheiratete Paare lohnt es sich, vorab zu regeln, wer wie viel einbringt und was bei einer Trennung geschieht. Dafür sind Notar oder Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner. Wie Sie sich für den Todesfall absichern, ist ein zweites wichtiges Thema.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

