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Was steht in einem Darlehensvertrag?

Der Darlehensvertrag ist die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Bank, in der Betrag, Zins, Zinsbindung, Rückzahlung, Sicherheiten und alle weiteren Bedingungen Ihres Kredits festgelegt sind.

Bevor Sie unterschreiben, muss Ihnen die Bank rechtzeitig das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) aushändigen (§ 491a BGB). Es fasst die wichtigsten Eckdaten in einheitlicher Form zusammen und macht Angebote verschiedener Banken vergleichbar.

Im Vertrag sollten Sie besonders auf diese Punkte achten:

  • Darlehensbetrag, Sollzins und effektiver Jahreszins,
  • Dauer der Zinsbindung und Höhe der Rate,
  • Möglichkeiten für Sondertilgungen und Tilgungssatzwechsel,
  • bereitstellungsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen,
  • Auszahlungsvoraussetzungen und verlangte Sicherheiten,
  • Regeln zur Kündigung und zur Vorfälligkeitsentschädigung.

Ergänzend gelten meist die Allgemeinen Darlehensbedingungen der Bank. Eine Darlehenszusage ist übrigens noch kein Vertrag: Verbindlich wird es erst mit den unterschriebenen Vertragsunterlagen.

Was bedeutet das für Sie? Nach Vertragsschluss steht Ihnen in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 495 BGB). Einzelheiten nennt die Widerrufsbelehrung in Ihren Unterlagen. Ich gehe den Vertrag vor der Unterschrift Punkt für Punkt mit Ihnen durch. Für Vergleichsangebote stelle ich bei den Banken nur eine „Anfrage Kreditkonditionen“; einen Darlehensantrag stelle ich erst, wenn Sie ihn unterschrieben haben.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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