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Was ist der Grenzabstand?

Der Grenzabstand ist der Abstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Die Fläche, die dafür frei bleiben muss, heißt in der Bauordnung Abstandsfläche. In Rheinland-Pfalz regelt das § 8 der Landesbauordnung (LBauO): Die Tiefe der Abstandsfläche richtet sich nach der Höhe der Wand, mindestens beträgt sie in der Regel drei Meter. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für bestimmte Garagen an der Grenze, und ein Bebauungsplan kann Abweichendes festlegen.

Damit sicher ist, dass ein Neubau an der richtigen Stelle steht, wird seine Lage von Vermessungsfachleuten geprüft. Die Bescheinigung darüber heißt je nach Region Grenzattest oder Grenzeinhaltungsbestätigung. Sie bestätigt, dass das Gebäude auf dem eigenen Grundstück steht und die vorgeschriebenen Abstände einhält. Ob und wann sie verlangt wird, ergibt sich aus dem Landesrecht und aus der Baugenehmigung.

Was bedeutet das für Sie? Ein Fehler beim Grenzabstand kann teuer werden, im schlimmsten Fall bis zum Rückbau. Vor dem Grundstückskauf lohnt deshalb ein Blick in Bebauungsplan und Lageplan: Wie viel lässt sich auf dem Grundstück tatsächlich bauen? Beim Neubau gehören Vermessung und Einmessung des Gebäudes zu den Baunebenkosten und sollten im Finanzierungsplan stehen. Was für Ihr Grundstück gilt, sagen Ihnen die Bauaufsichtsbehörde und Ihre Architektin oder Ihr Architekt.

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen die Bauaufsichtsbehörde oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

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