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Was ist ein amtlicher Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan zeigt, wo ein Grundstück liegt, wie es zugeschnitten ist und wo Gebäude darauf stehen oder entstehen sollen. Grundlage ist das Liegenschaftskataster, das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. In Rheinland-Pfalz führen es die Vermessungs- und Katasterämter.

Im Alltag begegnen Ihnen vor allem zwei Unterlagen:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte, früher Flurkarte: Er zeigt Grenzen, Flurstücksnummern und vorhandene Gebäude. Zusammen mit dem Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, der unter anderem Größe und Nutzung des Flurstücks nennt, spricht man oft von den Katasterpapieren.
  • Lageplan zum Bauantrag: Er wird für ein Neubauvorhaben erstellt und zeigt das geplante Gebäude mit seinen Abständen zu den Grenzen. Je nach Vorhaben und Landesrecht muss ihn eine Vermessungsstelle anfertigen oder bestätigen.

Was bedeutet das für Sie? Banken verlangen den Lageplan bzw. die Katasterpapiere als Teil der Objektunterlagen, beim Kauf ebenso wie beim Neubau. Sie zeigen, ob Grundstück und Grundbuch zusammenpassen und wie das Objekt an die Straße angebunden ist. Beim Neubau gehört der Lageplan außerdem zu den Unterlagen für die Baugenehmigung.

Auszüge erhalten Sie beim Katasteramt, teils auch online. Für Angaben zu den Eigentümern ist ein berechtigtes Interesse nötig. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen die Bank für Ihr Vorhaben braucht, und prüfe sie vor der Einreichung auf Vollständigkeit.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr, ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen das zuständige Vermessungs- und Katasteramt.

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