Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung einer Bank, dass eine zu ihren Gunsten eingetragene Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch gelöscht werden darf (§ 19 GBO).
Ist Ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt, haben Sie gegenüber der Bank einen Anspruch darauf, die Grundschuld zurückzubekommen. Auf Ihren Wunsch stellt sie dann die Löschungsbewilligung aus. Für die Löschung brauchen Sie außerdem Ihre eigene Zustimmung als Eigentümer mit notariell beglaubigter Unterschrift. Notar und Grundbuchamt berechnen dafür Gebühren.
Was bedeutet das für Sie? Sie müssen die Grundschuld nicht sofort löschen lassen. Es kann sinnvoll sein, sie stehen zu lassen und die Löschungsbewilligung nur aufzubewahren, wenn Sie später einen neuen Kredit aufnehmen möchten, etwa für eine Modernisierung. Die bestehende Grundschuld kann dann wieder als Sicherheit dienen, und eine neue Eintragung entfällt.
Beim Verkauf einer Immobilie kümmert sich in der Regel der Notar darum: Er holt die Löschungsunterlagen der Bank des Verkäufers ein, und die Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Bei einer Umschuldung wird die Grundschuld meist nicht gelöscht, sondern an die neue Bank abgetreten.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

