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Was gehört in den Kaufvertrag einer Immobilie?

Der Kaufvertrag über eine Immobilie regelt Kaufpreis, Übergabe und Eigentumsübertragung. Er muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam (§ 311b BGB).

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er entwirft den Vertrag, liest ihn bei der Beurkundung vor und erklärt die rechtlichen Folgen. Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmen, etwa einem Bauträger, soll Ihnen der Notar den beabsichtigten Vertragstext in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Auch beim Kauf von privat lohnt es sich, den Entwurf früh anzufordern. Nutzen Sie diese Zeit für Fragen.

Wichtige Inhalte sind:

  • Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlungsweg,
  • Übergabetermin und Übergang von Nutzen und Lasten,
  • Regelungen zu Mängeln, bei Bestandsimmobilien häufig ein Ausschluss der Haftung,
  • Auflassung und Auflassungsvormerkung,
  • Löschung von Belastungen des Verkäufers,
  • eine Belastungsvollmacht: Sie erlaubt Ihnen, die Grundschuld für Ihre Bank schon vor der Eigentumsumschreibung eintragen zu lassen.

Was bedeutet das für Sie? Unterschreiben Sie den Kaufvertrag erst, wenn Ihre Finanzierung verbindlich zugesagt ist. Denn mit der Beurkundung verpflichten Sie sich, den Kaufpreis zu zahlen, auch wenn die Bank später ablehnt. Ich achte darauf, dass Kaufvertrag und Finanzierung zeitlich zusammenpassen. Rechtliche Fragen zum Vertrag beantwortet Ihnen der Notar.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

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