Was kosten Notar und Grundbuch?
Notarkosten sind die Gebühren, die der Notar für Beurkundungen und deren Abwicklung berechnet. Zusammen mit den Gebühren des Grundbuchamts gehören sie zu den Kaufnebenkosten.
Beim Immobilienkauf fallen typischerweise an:
- Beurkundung des Kaufvertrags und dessen Vollzug, etwa Einholen von Genehmigungen und Löschungsunterlagen,
- Bestellung der Grundschuld für Ihre Bank,
- Eintragungen im Grundbuch: Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuld.
Die Gebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert, also vor allem nach Kaufpreis und Grundschuldbetrag. Verhandeln lassen sie sich nicht. Als Faustwert können Sie für Notar und Grundbuch zusammen rund 2 Prozent des Kaufpreises ansetzen. Das ist nur eine Schätzung; die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro wären das nach diesem Faustwert etwa 6.000 Euro (Zahlen frei gewählt).
Was bedeutet das für Sie? Die Kosten für Kaufvertrag, Grundbucheintragung und Grundschuld trägt in der Regel der Käufer; die Löschung alter Belastungen meist der Verkäufer. Was genau gilt, steht im Kaufvertrag. Planen Sie die Notar- und Grundbuchkosten im Eigenkapital ein. Eine verbindliche Kostenauskunft gibt Ihnen der Notar.
Mehr dazu:
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen Ihr Notar.

