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Was ist eine Umschuldung?

Bei einer Umschuldung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank abgelöst. Die neue Bank zahlt die Restschuld an die alte Bank, und Sie zahlen künftig an die neue.

Ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist das vor allem zu zwei Zeitpunkten möglich:

  • am Ende der Zinsbindung: Dann können Sie frei wählen, wo Sie weiterfinanzieren,
  • nach zehn Jahren: Ein Darlehen mit festem Sollzins können Sie zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Haben Sie nach der Auszahlung neue Zinsen oder eine neue Laufzeit vereinbart, etwa bei einer Prolongation, beginnen die zehn Jahre erst mit dieser Vereinbarung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Während einer laufenden Zinsbindung ist ein Wechsel meist nur mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich, etwa beim Verkauf der Immobilie.

Was bedeutet das für Sie? Eine Umschuldung kann sich lohnen, wenn eine andere Bank bessere Bedingungen bietet. Der Ablauf ist meist überschaubar: Die vorhandene Grundschuld wird nicht gelöscht, sondern an die neue Bank abgetreten. Das spart Kosten gegenüber einer neuen Eintragung. Geringe Notar- und Grundbuchgebühren können trotzdem anfallen und gehören in den Vergleich.

Ich kümmere mich um den Vergleich der Angebote, behalte die Kündigungsfristen mit Ihnen im Blick und stimme mich mit der neuen Bank ab. Auszahlung und Ablösung klären die beiden Banken untereinander, auch über ihre eigenen Notare. Nur selten müssen Sie dafür selbst zum Notar.

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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