Was ist die Zinsfestschreibung (Zinsbindung)?
Die Zinsfestschreibung, heute meist Zinsbindung oder Sollzinsbindung genannt, ist der Zeitraum, für den der Zinssatz Ihres Darlehens fest vereinbart ist. Solange sie läuft, bleibt Ihre Rate gleich, egal wie sich die Zinsen am Markt entwickeln.
Üblich sind Zinsbindungen zwischen fünf und zwanzig Jahren, teils auch länger. Die Zinsbindung ist nicht dasselbe wie die Laufzeit: Ist das Darlehen am Ende der Zinsbindung nicht vollständig zurückgezahlt, brauchen Sie für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung.
Wichtig ist ein gesetzliches Kündigungsrecht: Ein Darlehen mit festem Sollzins können Sie zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Haben Sie nach der Auszahlung neue Zinsen oder eine neue Laufzeit vereinbart, etwa bei einer Prolongation, beginnen die zehn Jahre erst mit dieser Vereinbarung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Vor Ablauf der Zinsbindung und vor dieser Frist ist eine Kündigung dagegen nur in Ausnahmefällen möglich und meist mit Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.
Was bedeutet das für Sie? Eine lange Zinsbindung bringt Sicherheit, ist aber häufig etwas teurer als eine kurze. Eine kurze Zinsbindung kann günstiger sein, erhöht aber das Zinsänderungsrisiko. Die passende Dauer hängt von Ihrer Restschuld, Ihrem Budget und Ihren Plänen ab, etwa ob ein Verkauf denkbar ist. Diese Abwägung treffe ich gemeinsam mit Ihnen.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

