Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Wohnfläche ist die Summe der Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Für die Berechnung wird in der Praxis meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) herangezogen.
Nach dieser Verordnung gilt unter anderem:
- Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe zählen voll,
- Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe, etwa unter Dachschrägen, zählen zur Hälfte,
- Flächen unter einem Meter Höhe zählen nicht,
- Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte angerechnet,
- Keller, Heizungsräume, Waschküchen und Garagen gehören nicht zur Wohnfläche.
Daneben gibt es die Berechnung nach DIN 277, die alle Flächen eines Gebäudes erfasst und meist höhere Werte ergibt. Für Nebenräume wie Keller oder Abstellräume spricht man von Nutzfläche.
Was bedeutet das für Sie? Die Wohnfläche bestimmt maßgeblich den Kaufpreis pro Quadratmeter und fließt in die Bewertung der Bank ein. Fragen Sie deshalb nach, nach welcher Methode die angegebene Fläche berechnet wurde, und vergleichen Sie die Angabe mit den Grundrissen. In Kaufverträgen wird die Wohnfläche häufig ohne Gewähr genannt. Bei Zweifeln kann eine eigene Nachmessung oder ein Sachverständiger Klarheit schaffen.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Aufmaß durch Fachleute.

