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Wer ist Bauherr?

Bauherrin oder Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt oder durchführen lässt. Das heißt nicht, dass Sie selbst mauern müssen: Auch wer ein Architekturbüro und Handwerksbetriebe beauftragt, ist Bauherr.

Mit dieser Rolle sind Pflichten verbunden. Nach der Landesbauordnung müssen Sie für das Vorhaben geeignete Fachleute beauftragen, etwa für Entwurf und Bauausführung, und die nötigen Anträge und Anzeigen bei der Bauaufsicht stellen. Auf der Baustelle tragen Sie die Verantwortung dafür, dass niemand zu Schaden kommt. Helfen Freunde oder Verwandte mit, kann eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft nötig sein.

Kein Bauherr sind Sie in der Regel, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vom Bauträger kaufen. Dann baut der Bauträger auf eigenem Grundstück und überträgt Ihnen das fertige Objekt.

Was bedeutet das für Sie? Als Bauherr finanzieren Sie keinen festen Kaufpreis, sondern viele einzelne Rechnungen über die Bauzeit. Das Darlehen wird deshalb nach Baufortschritt ausgezahlt, und Sie brauchen einen Finanzierungsplan mit Puffer für Mehrkosten. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden auf der Baustelle.

Ich plane mit Ihnen Auszahlungen und Puffer so, dass die Finanzierung bis zum Einzug trägt. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, erfahren Sie bei der Bauaufsichtsbehörde oder bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen die Bauaufsichtsbehörde oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.

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