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Was sind Baumängel?

Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauleistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignet (§ 633 BGB). Typisch sind Risse, Feuchtigkeit, undichte Fenster oder eine Ausführung, die von der Baubeschreibung abweicht.

Ein zentraler Zeitpunkt ist die Abnahme (§ 640 BGB). Mit ihr erkennen Sie die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß an. Ab der Abnahme läuft die Verjährung Ihrer Mängelansprüche; bei einem Bauwerk beträgt sie fünf Jahre (§ 634a BGB). Mängel, die Sie bei der Abnahme schon kennen, sollten Sie sich ausdrücklich vorbehalten, am besten schriftlich im Abnahmeprotokoll. Sonst können Sie wichtige Rechte verlieren. Wegen eines Mangels können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen, unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst nachbessern lassen, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern (§ 634 BGB).

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie wird die Haftung für Mängel, umgangssprachlich Gewährleistung, im Kaufvertrag meist ausgeschlossen. Das gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB).

Was bedeutet das für Sie? Mängel kosten Geld und Zeit, und beides ist am Ende eines Baus oft knapp. Ein Puffer im Finanzierungsplan hilft, Nachbesserungen oder Gutachterkosten zu überbrücken. Zur Abnahme lohnt es sich, eine Bausachverständige oder einen Bausachverständigen mitzunehmen. Ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte Sie haben, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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