Wann ist ein Haus bezugsfertig?
Ein Haus oder eine Wohnung ist bezugsfertig, wenn man einziehen und dort zumutbar wohnen kann. Dafür müssen unter anderem Türen, Fenster, Heizung, Strom, Wasser und Sanitäranlagen funktionieren und die Räume sicher nutzbar sein. Kleinere Restarbeiten, etwa an Außenanlagen oder Fassade, können noch ausstehen. Bezugsfertig heißt also nicht unbedingt vollständig fertiggestellt.
Wichtig ist der Begriff vor allem beim Kauf vom Bauträger. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung dürfen Zahlungen nur in Raten nach Baufortschritt verlangt werden. Eine dieser Raten wird nach Bezugsfertigkeit fällig, und zwar Zug um Zug gegen die Besitzübergabe, also die Übergabe der Immobilie an Sie; die letzte Rate erst nach vollständiger Fertigstellung (§ 3 Abs. 2 MaBV).
Was bedeutet das für Sie? Mit der Bezugsfertigkeit ändert sich Ihre Finanzierung spürbar:
- Die Doppelbelastung aus Miete und Darlehensrate endet, sobald Sie eingezogen sind und die Kündigungsfrist Ihrer Mietwohnung abgelaufen ist.
- Spätestens jetzt brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung.
- Die Bank zahlt die Raten für Übergabe und Fertigstellung aus. Für noch nicht abgerufene Beträge können weiter Bereitstellungszinsen anfallen.
Halten Sie bei der Übergabe alle offenen Punkte und Mängel in einem Protokoll fest. Den Einzugstermin sollten Sie mit Puffer planen, denn Bauzeiten verschieben sich häufig. Ich plane die Auszahlungen mit Ihnen passend zum Bauzeitenplan.
Mehr dazu:
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; Ihren Vertrag erläutert Ihnen der Notar, prüfen kann ihn eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

