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Was ist eine Bearbeitungsgebühr?

Eine Bearbeitungsgebühr, auch Bearbeitungsentgelt genannt, ist ein einmaliger Betrag, den eine Bank für die Prüfung und Bearbeitung eines Kredits verlangt, unabhängig davon, wie lange der Kredit läuft.

Für Verbraucherdarlehen hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden, dass solche Gebühren in vorformulierten Vertragsbedingungen unwirksam sind (Urteile vom 13. Mai 2014, XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Sinngemäß begründet hat er das so: Die Bank prüft den Kredit vor allem im eigenen Interesse, und ihre Kosten soll sie über den laufzeitabhängigen Zins decken. Seitdem verlangen Banken von Privatkunden für Baufinanzierungen in der Regel keine Bearbeitungsgebühr mehr.

Nicht verwechseln sollten Sie die Bearbeitungsgebühr mit anderen Kosten, die neben dem Zins anfallen können, etwa Bereitstellungszinsen, Kosten für Notar und Grundbuch oder die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags. Für Förderdarlehen können eigene Regeln gelten.

Was bedeutet das für Sie? Prüfen Sie im Angebot und im ESIS-Merkblatt, welche Kosten neben dem Zins anfallen. Der effektive Jahreszins macht viele davon vergleichbar, aber nicht alle. Ich achte im Vergleich darauf, dass alle Kosten eines Angebots sichtbar werden. Ob Sie eine bereits gezahlte Gebühr zurückverlangen können, klären Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder mit der Verbraucherzentrale.

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

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