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Was ist Miteigentum nach Bruchteilen?

Miteigentum nach Bruchteilen, kurz Bruchteilseigentum, bedeutet, dass eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört, und zwar jeder zu einem festen Anteil, zum Beispiel je zur Hälfte. Die Anteile stehen im Grundbuch. Gehört die Immobilie dagegen nur einer Person, spricht man von Alleineigentum.

Bei Paaren ist Miteigentum je zur Hälfte häufig. Die Anteile können aber auch anders verteilt sein, etwa wenn einer mehr Eigenkapital einbringt. Über die Immobilie als Ganzes entscheiden alle gemeinsam. Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 BGB). Einigt man sich nicht, kann das bei Grundstücken bis zur Teilungsversteigerung führen (§ 753 BGB).

Davon zu unterscheiden ist das Wohnungseigentum: Dort gehört Ihnen eine Wohnung als Sondereigentum, verbunden mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum des Hauses.

Was bedeutet das für Sie? Banken verlangen in der Regel, dass alle Eigentümer die Grundschuld bestellen und meist auch gemeinsam das Darlehen aufnehmen. Dann haften Sie als Gesamtschuldner jeweils für den ganzen Betrag, unabhängig von Ihrem Eigentumsanteil. Wie Sie die Anteile verteilen und was bei Trennung oder Tod gilt, sollten Sie vor dem Kauf mit dem Notar besprechen. Steuerliche Fragen, etwa wenn einer deutlich mehr bezahlt, als seinem Anteil entspricht, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihr Notar, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. Ihre Steuerberatung.

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