Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Die Nichtabnahmeentschädigung ist ein Schadensersatz, den die Bank verlangen kann, wenn Sie ein verbindlich abgeschlossenes Darlehen nicht abrufen.
Mit dem unterschriebenen Darlehensvertrag gehen Sie eine Abnahmeverpflichtung ein, sobald die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Bank hat sich das Geld zu festen Bedingungen beschafft. Nehmen Sie es nicht ab, entgeht ihr der vereinbarte Zinsertrag. Diesen Schaden kann sie Ihnen in Rechnung stellen, abzüglich der Kosten, die sie dadurch spart. Die Berechnung ähnelt der einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Was bedeutet das für Sie? Typische Fälle sind ein geplatzter Immobilienkauf, nachdem das Darlehen schon unterschrieben war, oder ein Forward-Darlehen, das Sie nach einem Verkauf nicht mehr brauchen.
So begrenzen Sie das Risiko:
- Unterschreiben Sie den Darlehensvertrag erst, wenn der Kauf wirklich feststeht und der Notartermin abgestimmt ist.
- Planen Sie bei Forward-Darlehen mit ein, ob ein Verkauf in den nächsten Jahren denkbar ist.
- Manche Banken erlauben, ein Darlehen auf eine andere Immobilie zu übertragen. Das ist Verhandlungssache und sollte vorab geklärt sein.
Darauf achte ich, wenn ich Ihre Finanzierung zeitlich mit dem Kauf abstimme. Ob eine Forderung der Bank in Ihrem Fall berechtigt ist, kann Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sagen.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

