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Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das der Notar für die Beteiligten eines Geschäfts führt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis darauf ein, und der Notar leitet das Geld erst weiter, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Das Geld gehört in dieser Zeit weder dem Käufer noch dem Notar, sondern wird für den Empfänger verwahrt. Der Notar darf es nur annehmen, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht und eine schriftliche Verwahrungsanweisung vorliegt, die genau regelt, wann und an wen ausgezahlt wird (§ 57 BeurkG).

Was bedeutet das für Sie? Beim normalen Immobilienkauf ist ein Anderkonto heute die Ausnahme. Üblich ist die Direktzahlung: Der Notar prüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen, etwa die eingetragene Auflassungsvormerkung und die Löschungsunterlagen für Belastungen des Verkäufers. Dann schickt er Ihnen die Fälligkeitsmitteilung, und Sie bzw. Ihre Bank zahlen direkt an den Verkäufer und gegebenenfalls an dessen Gläubiger.

Ein Anderkonto kann sinnvoll sein, wenn besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel wenn die Immobilie schon vor der Kaufpreiszahlung übergeben werden soll. Es verursacht zusätzliche Notargebühren. Die Bank zahlt dann unter Treuhandauflagen auf das Konto ein. Ob ein Anderkonto in Ihrem Fall nötig ist, entscheidet der Notar mit den Beteiligten.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen Ihr Notar.

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