Zum Inhalt springen

Welche steuerliche Förderung gibt es?

Neben Zuschüssen und Förderkrediten unterstützt der Staat das Wohnen auch über die Steuer. Eine allgemeine steuerliche Förderung für den Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims gibt es heute nicht mehr. Es gibt aber einzelne Steuervergünstigungen, die Sie kennen sollten:

  • Energetische Sanierung (§ 35c EStG): Für bestimmte Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung im selbst genutzten Haus, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, können Sie einen Teil der Kosten verteilt über drei Jahre direkt von der Steuer abziehen. Nach derzeitigem Stand gilt das für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind; nötig ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.
  • Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): Ein Teil der Arbeitskosten für Renovierung, Reparatur und Modernisierung im eigenen Haushalt mindert die Einkommensteuer, bis zu einem Höchstbetrag. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs.
  • Vermietete Immobilien: Hier können Abschreibung, Schuldzinsen und andere Werbungskosten die Steuer mindern.
  • Baudenkmale und Sanierungsgebiete: Für solche Gebäude gelten besondere steuerliche Regeln.

Wichtig: Wer für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Förderkredit nutzt, kann die Steuerermäßigung dafür in der Regel nicht zusätzlich in Anspruch nehmen. Auch § 35c und § 35a lassen sich für dieselben Kosten nicht nebeneinander nutzen.

Was bedeutet das für Sie? Ob Zuschuss oder Steuerermäßigung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Einkommen, den Kosten und dem Zeitpunkt ab. Zuschüsse und Förderkredite müssen meist vor Beginn der Maßnahme beantragt sein, die Steuerermäßigung machen Sie erst mit der Steuererklärung geltend. Entscheiden Sie deshalb vor der Auftragsvergabe, am besten gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Ich plane die Finanzierung so, dass sie auch ohne Steuervorteil trägt.

Mehr dazu:

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Steuerberatung; verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

Persönliche Beratung

Kostenfreie Erstberatung – per Video und Telefon bundesweit, oder bei Ihnen vor Ort in Grünstadt und Umgebung.

Termin vereinbaren