BAFA-Förderung einfach erklärt
Wer sein Haus dämmt, neue Fenster einbaut oder eine Lüftungsanlage nachrüstet, kann dafür einen Zuschuss vom Staat bekommen. Zuständig ist in vielen Fällen das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier erfahren Sie, was gefördert wird und wie Sie vorgehen.
KfW oder BAFA: Wer ist wofür zuständig?
Beide Stellen vergeben Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Aufgaben sind aufgeteilt:
- Die KfW ist für die Heizungsförderung zuständig, also zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe. Außerdem vergibt sie Kredite für die Sanierung zum Effizienzhaus.
- Das BAFA fördert weitere Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, und die Energieberatung.
Das ist wichtig, denn viele suchen die Heizungsförderung beim BAFA. Sie läuft aber über die KfW.
Was fördert das BAFA?
Für Wohngebäude bezuschusst das BAFA vor allem:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke sowie neue Fenster und Außentüren. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
- Anlagentechnik: zum Beispiel den Einbau einer energiesparenden Lüftungsanlage.
- Heizungsoptimierung: etwa den hydraulischen Abgleich einer bestehenden Heizung, in Gebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten.
- Fachplanung und Baubegleitung: die energetische Planung und Begleitung geförderter Maßnahmen durch Fachleute.
- Energieberatung für Wohngebäude: die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten (Stand: Oktober 2026).
Mit einem geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP) kann der Zuschuss steigen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus aber erst ab förderfähigen Kosten von 30.000 Euro und nur auf den Betrag, der darüber liegt. Für besonders schlecht gedämmte Gebäude ist außerdem ein zusätzlicher Bonus für Dämmmaßnahmen angekündigt.
So läuft der Antrag ab
- Planen: Lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten beraten. Für viele Maßnahmen ist ihre Bestätigung Voraussetzung.
- Beantragen, bevor es losgeht: Den Antrag stellen Sie online beim BAFA, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn kann schon ein verbindlicher Auftrag an den Handwerksbetrieb gelten. Möglich ist in der Regel ein Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Die genauen Regeln stehen im Merkblatt.
- Umsetzen: Nach dem Zuwendungsbescheid beauftragen Sie die Fachbetriebe und führen die Maßnahme durch.
- Nachweisen: Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den Rechnungen ein. Achten Sie auf die Frist: Wer sie versäumt, riskiert den Zuschuss. Erst danach wird ausgezahlt.
Der Zuschuss kommt zum Schluss
Weil das BAFA erst nach Abschluss auszahlt, müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen. Dafür gibt es Lösungen, etwa eigene Rücklagen, einen Kredit oder den Ergänzungskredit der KfW für bereits bewilligte Zuschuss-Maßnahmen. Welche Variante passt, hängt von der Höhe der Kosten und Ihrer Immobilie ab.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Neben dem BAFA gibt es Förderprogramme der KfW, des Landes Rheinland-Pfalz und teils auch von Kommunen oder Energieversorgern. Einen ersten Überblick gibt Ihnen meine Fördermittel-Suche. Sie durchsucht eine umfangreiche Förderdatenbank nach Zuschüssen und Förderdarlehen rund ums Haus.
Mehr zu Ihrem Vorhaben:
- Sanierung & Modernisierung finanzieren
- Baufinanzierung beim Kauf
- Fördermittel & Zuschüsse im Überblick
- Landesmittel in Rheinland-Pfalz
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