Kleiner Bausparvertrag: Eigenkapital und Rücklage fürs Haus
Von Michael Becker · 16. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Beim Bausparen denken viele an große Summen und lange Laufzeiten. Ein Bausparvertrag kann aber auch klein und überschaubar sein: eine Bausparsumme, die Sie mit einer bequemen Monatsrate in wenigen Jahren ansparen, und ein Darlehen, das danach ebenso bequem zurückgezahlt ist. In diesem Beitrag zeige ich, wofür sich ein solcher Vertrag eignet, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten und wie die Zahlen in einem Beispiel über 10.000 Euro aussehen. Wie Bausparen grundsätzlich funktioniert, erkläre ich im Beitrag Bausparvertrag und Bauspardarlehen.
Warum ein kleiner Vertrag oft besser passt
Ein Bausparvertrag erfüllt seinen Zweck nur, wenn Sie ihn bis zur Zuteilung durchhalten. Erst dann stehen Guthaben und Darlehen zur Verfügung. Deshalb sollte die Bausparsumme auf einem Betrag beruhen, den Sie realistisch ansparen können, auch wenn das Geld einmal knapper wird. Eine zu hohe Sparrate, die nach zwei Jahren reduziert werden muss, verschiebt die Zuteilung und kostet Zeit.
Genauso wichtig ist eine möglichst kurze Ansparzeit. Je früher das Mindestsparguthaben erreicht ist, desto eher kann der Vertrag zugeteilt werden. Dann stehen Guthaben und Darlehen bereit, wenn Sie sie brauchen, und nicht erst Jahre später. Zugleich zahlen Sie die Abschlussgebühr nur auf eine kleine Bausparsumme.
Zwei typische Einsatzzwecke
Eigenkapital oder Nachrangfinanzierung beim Kauf oder Bau
Wer in einigen Jahren kaufen oder bauen möchte, kann mit einem kleinen Bausparvertrag gezielt Eigenkapital aufbauen. Ist der Vertrag zugeteilt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich nur das Guthaben auszahlen und setzen es als Eigenkapital ein. Oder Sie nehmen zusätzlich das Bauspardarlehen. Es kann als Nachrangfinanzierung den Betrag verringern, den Sie bei der Bank brauchen. Wie Banken ein Bauspardarlehen in der Gesamtfinanzierung berücksichtigen, ist unterschiedlich. Das kläre ich bei jeder Finanzierung im Einzelfall.
Rücklage für Renovierung und Modernisierung
Auch im eigenen Haus fallen früher oder später größere Arbeiten an: ein neues Bad, Fenster, eine Heizung oder ein frisch gedecktes Dach. Mit einer kleinen Bausparsumme legen Sie dafür regelmäßig Geld zurück. Steht die Maßnahme an, nutzen Sie das Guthaben und bei Bedarf das Darlehen. Sie kennen dessen Zins schon heute, unabhängig davon, wie sich die Zinsen bis dahin entwickeln. Welche weiteren Wege es gibt, eine Modernisierung zu finanzieren, lesen Sie auf meiner Seite Sanierung & Modernisierung.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Mindestsparguthaben: Jeder Tarif legt fest, wie viel Sie vor der Zuteilung angespart haben müssen, oft 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Je niedriger dieser Anteil, desto kürzer die Sparzeit.
- Abschlussgebühr: Sie liegt meist bei 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird mit den ersten Sparraten verrechnet. Nutzen Sie den Vertrag nicht, ist sie in der Regel verloren.
- Zuteilung: Neben dem Mindestsparguthaben zählen die Bewertungszahl und gegebenenfalls eine Mindestsparzeit. Einen festen Auszahlungstermin darf die Bausparkasse vor der Zuteilung nicht verbindlich zusagen (§ 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz).
- Darlehensrate: Bauspardarlehen werden meist in wenigen Jahren getilgt. Die Rate sollte deshalb so bemessen sein, dass sie dauerhaft in Ihr Budget passt, im Idealfall ungefähr so hoch wie die bisherige Sparrate.
Rechenbeispiel: 10.000 Euro Bausparsumme
Wichtig: Das folgende Beispiel ist frei gewählt und arbeitet mit Beispielwerten. Es ist ein Rechenbeispiel und kein Angebot, zeigt keine aktuellen Konditionen und ist keine Empfehlung. Maßgeblich sind immer das ESIS-Merkblatt und die Vertragsunterlagen des Darlehensgebers. Für das Bauspardarlehen ergibt sich im Beispiel ein effektiver Jahreszins von 2,76 Prozent bei einem gebundenen Sollzins von 2,5 Prozent.
Die Annahmen:
- Bausparsumme 10.000 Euro, Vertragsbeginn am 16. Oktober 2026, erste Sparrate am 31. Oktober 2026
- Abschlussgebühr 1 Prozent, also 100 Euro (je nach Tarif kann sie auch bis 1,6 Prozent betragen)
- Sparrate 60 Euro im Monat, Guthabenzins 0,1 Prozent; von den Guthabenzinsen sind Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen (zusammen 26,375 Prozent), so wie ohne Freistellungsauftrag. Ob bei Ihnen Steuer anfällt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
- Mindestsparguthaben 40 Prozent, also 4.000 Euro. Zugeteilt wird im Beispiel im Monat nach Erreichen dieses Guthabens. In der Praxis kann es länger dauern.
- Bauspardarlehen mit gebundenem Sollzins 2,5 Prozent, effektiver Jahreszins 2,76 Prozent (mit dem Anteil der Abschlussgebühr, der auf das Darlehen entfällt), Rate 60 Euro im Monat, also so hoch wie die Sparrate
| Position | Rechenbeispiel |
|---|---|
| Sparraten | 69 × 60 € (31.10.2026 bis 30.06.2032) |
| Einzahlungen | 4.140 € |
| Abschlussgebühr | −100 € |
| Guthabenzinsen nach Steuer | 8 € |
| Guthaben bei Zuteilung am 01.07.2032 | 4.048 € |
| Position | Rechenbeispiel |
|---|---|
| Bauspardarlehen (10.000 € minus Guthaben) | 5.952 € |
| Monatsrate | 60 € (im ersten Monat 12 € Zinsen und 48 € Tilgung) |
| Anzahl der Raten | 112 (111 × 60 € und eine Schlussrate von 14 €) |
| Zinsen insgesamt | 722 € |
| Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung | 31.07.2032 bis 31.10.2041 (9 Jahre, 3 Monate) |
Nach gut fünfeinhalb Jahren steht also der volle Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung: 4.048 Euro Guthaben und 5.952 Euro Darlehen. Danach zahlen Sie mit derselben Monatsrate weiter, bis das Darlehen im Oktober 2041 getilgt ist. Insgesamt zahlen Sie 10.814 Euro ein. Die Differenz zu den 10.000 Euro sind Darlehenszinsen und Abschlussgebühr abzüglich der Guthabenzinsen.
Erst sparen, dann tilgen: 10.000 Euro Bausparsumme
- Bausparguthaben
- Restschuld Bauspardarlehen
- Zuteilung (Annahme) am 01.07.2032: 4.048 Euro Guthaben und 5.952 Euro Darlehen
Variante: nur das Guthaben entnehmen. Brauchen Sie das Darlehen nicht, lassen Sie sich nach der Zuteilung nur das Guthaben von 4.048 Euro auszahlen. Eingezahlt haben Sie 4.140 Euro. Die Differenz von 92 Euro ist die Abschlussgebühr abzüglich der Guthabenzinsen. Für Darlehenszinsen fällt dann nichts an.
Andere Annahmen, andere Sparzeit. Verlangt der Tarif nur 30 Prozent Mindestsparguthaben, wäre das Ziel im Beispiel schon nach 52 Sparraten erreicht, bei 50 Prozent nach 85 Sparraten. Mit 1,6 Prozent Abschlussgebühr wären es bei 40 Prozent Mindestsparguthaben 70 statt 69 Sparraten. In allen Fällen liegt die Zuteilung im Beispiel innerhalb von zehn Jahren.
| Angabe | Rechenbeispiel |
|---|---|
| Effektiver Jahreszins | 2,76 % für das Bauspardarlehen, mit dem anteiligen Teil der Abschlussgebühr |
| Sollzins | gebunden 2,5 % für die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens / effektiver Jahreszins 2,76 % |
| Nettodarlehensbetrag | 5.951,79 € (Bausparsumme 10.000,00 € abzüglich Guthaben 4.048,21 €) |
| Kosten | Abschlussgebühr 100,00 € (1 % der Bausparsumme), davon 59,52 € anteilig im Effektivzins des Bauspardarlehens; Kontoentgelte im Beispiel keine |
| Raten | 111 × 60,00 € und eine Schlussrate von 14,18 € (31.07.2032 bis 31.10.2041), zusammen 112 Raten |
| Gesamtbetrag | 6.674,18 € (Summe der Darlehensraten) |
| Vertragslaufzeit | Bauspardarlehen 01.07.2032 bis 31.10.2041 (9 Jahre, 3 Monate); Bausparvertrag insgesamt 16.10.2026 bis 31.10.2041 |
| Besicherung | je nach Tarif und Darlehenshöhe ohne Grundschuld möglich; verlangt die Bausparkasse eine Grundschuld, ist das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert |
| Darlehensvermittler | Michael Becker, mbfinanz – Michael Becker Finanzierungen, Klappersteig 2, 67271 Obersülzen; der Darlehensgeber ist im Beispiel nicht festgelegt |
| Hinweis | Rechenbeispiel, kein Angebot. Maßgeblich sind das ESIS-Merkblatt und die Vertragsunterlagen des Darlehensgebers. |
Mit oder ohne Grundschuld?
Kleinere Bauspardarlehen vergeben Bausparkassen je nach Tarif und Darlehenshöhe oft ohne Grundschuld. Das spart Notar- und Grundbuchkosten und macht das Darlehen gerade für Modernisierungen unkompliziert. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Wo die Grenze liegt und ob eine Grundschuld verlangt wird, regeln Tarif und Bausparkasse im Einzelfall. Wird eine Grundschuld eingetragen, ist das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert.
Förderung und Kosten im Blick behalten
Auch kleine Bausparverträge können staatlich gefördert werden, zum Beispiel mit der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten sind. Die Voraussetzungen fasse ich im Beitrag Bausparvertrag und Bauspardarlehen zusammen. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Rechnen Sie außerdem nicht nur mit dem niedrigen Darlehenszins. Abschlussgebühr, niedrige Guthabenzinsen und gegebenenfalls Kontoentgelte gehören zu den Kosten. Für einen fairen Vergleich zählt die Summe über die gesamte Laufzeit, so wie im Beispiel oben.
Fazit: klein anfangen, gezielt nutzen
Ein kleiner Bausparvertrag ist kein Ersatz für eine Baufinanzierung, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Er hilft, Eigenkapital aufzubauen oder für spätere Arbeiten am Haus vorzusorgen, und sichert schon heute den Zins für ein überschaubares Darlehen. Entscheidend sind eine Sparrate, die dauerhaft in Ihr Budget passt, und eine möglichst kurze Zeit bis zur Zuteilung. Welche Bausparsumme, welche Sparrate und welcher Tarif zu Ihrem Vorhaben passen, hängt von Ihrem Zeitplan und Ihrem Budget ab. Dazu berate ich Sie individuell und rechne die Varianten mit Ihnen durch. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: bei Ihnen vor Ort in Grünstadt und Umgebung oder bundesweit per Videoberatung.
Mehr zum Thema: Sanierung & Modernisierung
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Konditionen und Förderbedingungen können sich ändern.

