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Landesmittel in Hessen

In Hessen kümmert sich die WIBank, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, um die Wohnraumförderung des Landes. Für Käufer und Bauherren gibt es einen Zuschuss für den ersten Erwerb und Förderdarlehen für Haushalte bis zu einer Einkommensgrenze. Von Grünstadt aus ist Südhessen nicht weit: Gegenüber von Worms beginnt der Kreis Bergstraße. Für die Landesförderung zählt, in welchem Bundesland die Immobilie liegt.

Die wichtigsten Programme für Eigentümer

Stand: Oktober 2026

Hessengeld: Zuschuss für den ersten Erwerb

Das Hessengeld erhalten Käuferinnen und Käufer, die in Hessen ihre erste Immobilie kaufen, um selbst darin zu wohnen, auch ein Baugrundstück für das eigene Zuhause. Wer schon einmal eine Immobilie besessen hat, auch geerbt, vermietet oder im Ausland, erhält es nicht. Der Kauf muss grunderwerbsteuerpflichtig sein. Die wichtigsten Punkte:

  • 10.000 Euro je Käuferin oder Käufer, die oder der einzieht, höchstens 20.000 Euro, dazu 5.000 Euro für jedes Kind, das am Tag der Beurkundung geboren und jünger als 18 Jahre ist und mit einzieht,
  • höchstens so viel, wie an Grunderwerbsteuer tatsächlich gezahlt wurde,
  • keine Einkommensgrenze,
  • für Kaufverträge, die ab dem 1. März 2024 beurkundet wurden; die Richtlinie gilt derzeit bis Ende 2029,
  • ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind; nach der Förderrichtlinie wird er in zehn gleichen Jahresraten ausgezahlt, die erste, sobald der Bescheid bestandskräftig und Ihr Einzug nachgewiesen ist.

Hessen-Darlehen Neubau und Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Diese Darlehen gehören zur sozialen Wohnraumförderung. Gefördert werden Bau oder Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung, in der Regel als erstes Wohneigentum. Die wichtigsten Punkte:

  • Einkommensgrenze nach dem hessischen Wohnraumfördergesetz, die mit der Haushaltsgröße steigt,
  • mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital; wer mehr als die Hälfte an Eigenkapital oder Vermögen hat, ist ausgeschlossen,
  • bis zur Hälfte der Gesamtkosten: beim Neubau 50.000 bis 200.000 Euro je nach örtlichem Grundstückswert, mit Effizienzhaus 40 bis zu 220.000 Euro; beim Bestandserwerb 30.000 bis 200.000 Euro,
  • Zinsfestschreibung für 20 Jahre, in dieser Zeit müssen Sie selbst darin wohnen,
  • Absicherung im Grundbuch in der Regel nachrangig, also hinter der Bank,
  • Grenzen für die Wohnfläche; den Grundstückskaufpreis finanziert das Neubau-Darlehen nicht.

Reichen die Mittel vor Ort nicht für alle Anträge, wird nach sozialer Dringlichkeit ausgewählt.

Behindertengerechter Umbau

Für den Umbau von selbst genutztem Wohneigentum, der Menschen mit Behinderung eine selbstständige Haushaltsführung ermöglicht, gibt es einen Zuschuss. Aufträge dürfen vor der Bewilligung noch nicht erteilt sein.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Hessengeld stellen Sie selbst als Käuferin oder Käufer, online im Kundenportal der WIBank, sobald der Kaufvertrag beurkundet und die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt ist. Den Einzug müssen Sie innerhalb von drei Jahren nach der Antragstellung nachweisen.

Das Hessen-Darlehen beantragen Sie bei der Wohnungsbauförderstelle: in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern bei der Stadtverwaltung, sonst beim Kreisausschuss. Sie leitet den Antrag an die WIBank weiter, die über die Bewilligung entscheidet. Auf Wunsch unterstütze ich Sie beim Antrag.

Achten Sie auf die Reihenfolge: Mit dem Bau dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen. Den notariellen Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung dürfen Sie vorher nur schließen, wenn er einen Rücktrittsvorbehalt für den Fall einer Ablehnung enthält. Wie dieser formuliert wird, klären Sie mit dem Notar. Ein bereits geschlossener Kaufvertrag über das Baugrundstück schadet beim Neubau dagegen nicht.

Landesmittel als Baustein Ihrer Finanzierung

Den Rest neben dem Hessen-Darlehen finanziert in der Regel eine Bank, gegebenenfalls ergänzt um KfW-Kredite. Hessengeld und Hessen-Darlehen lassen sich miteinander kombinieren. Das Hessen-Darlehen ist außerdem mit Mitteln von KfW und BAFA kombinierbar, mit anderen Wohnungsbaufördermitteln von Bund oder Land grundsätzlich nicht; für das Hessengeld gilt diese Einschränkung nicht. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Seit dem 16. Juni 2026 gilt für das Hessen-Darlehen eine geänderte Richtlinie. Die aktuellen Konditionen veröffentlicht sie auf wibank.de. Die Konditionen Ihrer Finanzierung nenne ich Ihnen in einem individuellen, tagesaktuellen Angebot.

Auch Kommunen und Versorger fördern

Manche Städte, Gemeinden und Energieversorger haben eigene Zuschussprogramme. Einen ersten Überblick gibt Ihnen meine Fördermittel-Suche. Sie durchsucht eine umfangreiche Förderdatenbank nach Zuschüssen und Förderdarlehen rund ums Haus.

Mehr zu Ihrem Vorhaben:

Ebenfalls in der Wissensdatenbank:

Begriffe aus dem Lexikon:

Landesförderung prüfen lassen

Sie bauen oder kaufen in Hessen? Ich prüfe mit Ihnen, ob Landesmittel für Sie infrage kommen und wie sie in Ihre Finanzierung passen: bei Ihnen vor Ort, auch in Südhessen, oder per Videoberatung bundesweit.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Verbindlich sind die Richtlinien und Merkblätter der WIBank und des Landes Hessen. Über die Förderung entscheidet allein die WIBank.

Persönliche Beratung

Kostenfreie Erstberatung – per Video und Telefon bundesweit, oder bei Ihnen vor Ort in Grünstadt und Umgebung.

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